Nicht immer ist der ersehnte Urlaub ein Genuss. Reisen Sie ins Ausland, besteht die Gefahr, dass Ihnen durch Diebstahl Gegenstände abhandenkommen. Der Laptop verschwindet aus dem Hotelzimmer, die Handtasche aus dem Auto oder das Portemonnaie aus der Hosentasche. Viel schlimmer kommt es, wenn dreiste Diebe Ihr Auto vom Parkplatz entwenden. In einer solchen Situation ist es wichtig, zu wissen, was zu tun ist und welche Versicherung den Schaden übernimmt.
Der Gang zur örtlichen Polizei steht an erster Stelle
Melden Sie auch im Urlaub jeden Diebstahl zuerst der örtlichen Polizei. Die Beamten dokumentieren den Fall. Das ausgestellte Dokument benötigen Sie zur Vorlage beim Versicherer. Mit der Bestätigung beantragen Sie in Deutschland neue Papiere. Entwendete Kredit- oder Girokarten, sperren Sie diese zügig beim jeweiligen Anbieter. Hier gibt es ebenfalls spezielle Notrufnummern. Die deutsche Botschaft oder das Konsulat helfen bei Diebstahl des Ausweises oder Reisepasses im Urlaub.
Was passiert bei einem Diebstahl Ihres Kfz im Ausland?
Beim Verlust des Kraftfahrzeuges rufen Sie ebenfalls sofort die Polizei. Das ausgehändigte Protokoll der Diebstahlsanzeige benötigt Ihre Kfz-Versicherung bei Ihrer Rückkehr. Rufen Sie direkt bei Ihrem Versicherer an. Den Verlust des Kfz durch Diebstahl übernimmt eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung den Schaden. Gleiches gilt für entwendete Fahrzeugteile. Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich der Selbstbeteiligung. Viele Versicherungen übernehmen zudem die Rückreise aller Beteiligten aus dem Urlaub, sofern Sie einen Schutzbrief besitzen. Wenn Sie nun Ihre KFZ-Versicherung wechseln möchten, dann können Sie das unter https://kfzversicherung-wechseln.info/ tun.
Welche Versicherung zahlt für Wertgegenstände und Gepäck?
Für im Urlaub gestohlene Gegenstände kommt in der Regel Ihre Hausratversicherung auf. Das gilt ebenso für Reisegepäck und Utensilien, die sich in Ihrem Auto befanden. Voraussetzung dafür ist eine Außenversicherung. Das zeitliche Limit Ihres Aufenthaltes sollte drei Monate nicht überschreiten. Bei längeren Aufenthalten benötigen Sie eine Zusatzversicherung. Hier lohnt ein Blick in den Vertrag, bevor Sie die Reise antreten. Wichtig ist, dass Sie den Versicherer bereits vor Ort kontaktieren. Warten Sie nicht, bis Sie wieder in Deutschland sind. Im Zweifelsfall verlieren Sie Ihre Ansprüche. Die gängigen Versicherungen stellen dafür eine spezielle 24-Stunden-Schadenshotline zur Verfügung. Wieder zurück in der Heimat erstellen Sie eine Stehlgutliste und belegen die fehlenden Gegenstände mit Rechnungen.